Annahme von Geschenken

Liebe Eltern der Münchhausen-Schule,
zuerst danke ich Ihnen für Ihre Wertschätzung dem Kollegium gegenüber. Zeigt es doch, dass Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind.
Allerdings ist es den Beschäftigten des Landes Hessen nach § 42 Abs. 1 nicht gestattet Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Dienstherrn.
Die Annahme von Bargeld oder Gutscheinen ist nicht zustimmungsfähig und daher auf jeden Fall zu unterbleiben.
Geschenke, die einen Gesamtwert von 30,00 Euro nicht überschreiten dürfen einer Lehrerin/einem Lehrer als Klassengemeinschaft übergeben werden. Hierzu muss vorher nicht die Zustimmung der Schulleitung eingeholt werden.

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Annahmeverbot Geschnke Erlass.pdf
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